Home / Sanierung Altbau / Förderung im BEG

Förderung im BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG bezuschusst die energetische Sanierung von Altbauten. Hierzu benötigen Sie mit Ausnahme der Heizungsförderung einen zugelassenen Sachverständigen, der die Umsetzung der geplanten Maßnahmen begleitet. Neben dem finanziellen Nutzen haben Sie durch meine Beratung den zusätzlichen Vorteil, dass ich Sie bzw. die ausführende Fachfirma im Vorfeld und während der Ausführung begleite und über fachliche Details berate, um Ausführungsfehler zu vermeiden.

Das Wichtigste zuerst: Mit der Maßnahme darf nicht vor der Beantragung der Förderung begonnen werden!

SANIERUNGSMAßNAHMEN

Unter anderem folgende Maßnahmen werden bei Bestandsgebäuden gefördert:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Heizungs- und Anlagentechniken
  • Optimierung von älteren Heizungen
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Da sich die Fördermodalitäten momentan sehr häufig ändern, verlinke ich direkt auf die entsprechenden Seiten der Fördergeber, da dort immer die aktuellen Konditionen aufgeführt sind.

Hier finden Sie das Programm ausführlich erläutert auf den Seiten der KfW.
Hier finden Sie das Programm ausführlich erläutert auf den Seiten des BAFA.

Gerne berate ich Sie persönlich im Detail über die Förderprogramme.

ANTRAGSTELLUNG

Damit Sie den Zuschuss bzw. das zinsgünstige Darlehen beantragen können, benötigen Sie meine Bestätigung als Energieeffizienz-Expertin. Ausnahmen stellen lediglich Maßnahmen der Heizungstechnik dar. Nach der Genehmigung durch den Fördergeber, also entweder der KfW oder dem Bafa, begleite ich die Maßnahme durch die Umsetzung. Nach Durchführung der Maßnahme benötigen Sie erneut meine Bestätigung. Diesmal dafür, dass die beantragte Maßnahme wie geplant auch durchgeführt wurde.

BAUBEGLEITUNG

Meine Baubegleitung besteht aus mehreren Punkten, die je nach Maßnahme, die begleitet wird, etwas variieren. In aller Regel sind folgende Leistungen enthalten:

Zunächst überprüfe ich die Angebote der Fachhandwerker auf deren Förderfähigkeit. Noch fehlende Angaben werden nachgefordert. Je nachdem, welche Dämm-Maßnahme durchgeführt wird, muss der luftdichten Ausführung und der Vermeidung von Wärmebrücken besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Wärmebrücken und undichte Ausführungen sind neben erhöhten Wärmeverlusten auch für Bauschäden verantwortlich und können zur Bildung von Schimmelpilz führen. Daher erstelle ich ein entsprechendes Wärmebrückenkonzept. Im Anschluss findet ein Treffen vor Ort gemeinsam mit dem Handwerker statt, um die Umsetzungsdetails zu besprechen. Jetzt kann der Handwerker mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. Auch während der Ausführung komme ich mindestens einmal zur Überprüfung auf die Baustelle. Ist die Maßnahme abgeschlossen, müssen alle vom Fördergeber verlangten Unterlagen angefordert werden und schlussendlich der Verwendungsnachweis eingereicht werden, damit der Kunde seinen Zuschuss erhält.

BERATUNGSHONORAR

Das Beste kommt zum Schluss: Die Kosten für meine Beratung werden ebenfalls bezuschusst, und zwar mit 50% der Kosten. Da mein Honorar in aller Regel nur einen nur einen Bruchteil der Förderung beträgt, lohnt sich die Beantragung für Sie also in jedem Fall.

ANGEBOT/ TERMIN

Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus oder rufen Sie mich an; in einem telefonischen Vorgespräch informiere ich Sie über die Möglichkeiten meiner Beratung und deren Förderung. Im Anschluss erhalten Sie ein individuelles Angebot für meine Beratung.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie stets auf den Seiten des Bafa und der KfW.

Top