Verbrauchsausweis

Da der verbrauchsoriente Energieausweis kostengünstiger als der bedarfsorientierte zu erstellen ist, ist er bei Verkäufern und Vermietern der beliebtere Ausweis. Allerdings darf er nur bei bestimmten Wohngebäuden erstellt werden.

VORAUSSETZUNG IST

  • Der Bauantrag wurde nach dem 31.10.1977 gestellt oder
  • Das Gebäude wurde mittlerweile auf Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert oder
  • Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit mindestens 5 Wohnungen
Übersicht: Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis?

Um den Verbrauchsausweis erstellen zu können, werden die Energieverbräuche der letzten drei Jahre zum Beispiel in Form der Abrechnung des Erdgas-Versorgers benötigt. Diese ergeben dann nach einem Abgleich mit Klimakorrekturfaktoren und der Gebäudewohnfläche den im Ausweis angegebenen, durchschnittlichen Energieverbrauch des Gebäudes. Das bedeutet, der verbrauchsorientierte Ausweis trifft keine Aussage zur Qualität der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Außenwände, Kellerdecke oder -boden) oder der Heizungstechnik (Alter, Zustand, Brennstoff). Er gibt lediglich an, wie viel Energie in den letzten Jahren durch den bisherigen Bewohner verbraucht wurde.

ENERGIEVERBRAUCH - DEFINITION

Für technisch Interessierte hier die Definition des Energieverbrauchs: Die Energiemenge, die tatsächlich vom Nutzer jährlich für Heizung und Warmwasser verbraucht wird, nennt man Energieverbrauch. Dieser Energieverbrauch unterscheidet sich vom theoretisch berechneten (End-)Energiebedarf, der von einem Normnutzer ausgeht und das individuelle Heiz- und Lüftungsverhalten nicht berücksichtigt.

DER ENERGIEAUSWEIS VOM PROFI - SCHNELLE UND UNKOMPLIZIERTE ERSTELLUNG

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