Feb
22
Ab sofort ist es wieder möglich, Förderanträge zur energetischen Sanierung auch für Effizienzhäuser und in den Einzalmaßnahmen in der Kreditvariante zu stellen. Es gelten die neuen Merkblätter in der Version 02/2022.
Ab sofort ist es wieder möglich, Förderanträge zur energetischen Sanierung auch für Effizienzhäuser und in den Einzalmaßnahmen in der Kreditvariante zu stellen. Es gelten die neuen Merkblätter in der Version 02/2022.