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Am 1. Mai 2015 endet die Übergangsregelung der 2014 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung. Ab jetzt gilt: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig nicht sicherstellt, dass Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien auch die Pflichtangaben zum Energieausweis enthalten sind. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 EU belangt werden.