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Ab dem 1.1.2020: Neue Förderbedingungen beim BAFA

Jan
20

Aufgrund der Klimapolitik der Bundesregierung wurden die Förderprogramme der KfW zur Förderung von energetischen Maßnahmen im Wohngebäudebestand und bei Neubauten zum 1.1.2020 angepasst. So werden Biomasse- und Wärmepumpenanlagen mit bis zu 45 % gefördert, sogenannte Gas-Hybridheizungen* mit bis zu 35 - 40 % und solarthermische Anlagen mit bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Nähere Angaben zur Förderung finden Sie auf den Seiten des BAFA.

* Gas-Hybridheizungen kombinieren eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuer- und Regelungstechnik.

Alle Angaben zur Förderung ohne Gewähr.

 

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