Jan
20
Aufgrund der Klimapolitik der Bundesregierung wurden die Förderprogramme der KfW zur Förderung von energetischen Maßnahmen im Wohngebäudebestand und bei Neubauten zum 1.1.2020 angepasst. So werden Biomasse- und Wärmepumpenanlagen mit bis zu 45 % gefördert, sogenannte Gas-Hybridheizungen* mit bis zu 35 - 40 % und solarthermische Anlagen mit bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Nähere Angaben zur Förderung finden Sie auf den Seiten des BAFA.
* Gas-Hybridheizungen kombinieren eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuer- und Regelungstechnik.
Alle Angaben zur Förderung ohne Gewähr.