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Ab dem 1.1.2020: Neue Förderbedingungen bei der KfW

Jan
20

Aufgrund der Klimapolitik der Bundesregierung wurden die Förderprogramme der KfW zur Förderung von energetischen Maßnahmen im Wohngebäudebestand und bei Neubauten zum 1.1.2020 angepasst. Öl- und Erdgasbrennwertheizungen werden nicht mehr gefördert.

Hier einige weitere Änderungen:

1. Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (152), Einzelmaßnahmen

  • Die maximale Kreditsumme von 50.000 EUR je Wohneinheit bleibt bestehen.
  • Der Tilgungszuschuss erhöht sich von 7,5 % auf 20 %.

2. Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151), Erreichen Effizienzhaus-Niveau

  • Erhöhung des maximalen Kreditbetrags von 100.000 EUR auf 120.000 EUR
  • Der Tilgungszuschuss erhöht sich um 12,5 %, zum Beispiel beim KfW 100-Haus auf 27,5 %

3. Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), Einzelmaßnahmen

  • Die maximal förderfähigen Investitionskosten betragen weiterhin 50.000 EUR je Wohneinheit.
  • Der Zuschuss erhöht sich von 10 % auf 20 %.

4. Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), Erreichen Effizienzhaus-Niveau

  • Erhöhung des maximalen Kreditbetrags von 100.000 EUR auf 120.000 EUR
  • Der Zuschuss erhöht sich um 12,5 %, zum Beispiel beim KfW 100-Haus auf 27,5 %

Alle Angaben ohne Gewähr. Hier finden Sie die Änderungen auf den Seiten der KfW.

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