Jan
20
Aufgrund der Klimapolitik der Bundesregierung wurden die Förderprogramme der KfW zur Förderung von energetischen Maßnahmen im Wohngebäudebestand und bei Neubauten zum 1.1.2020 angepasst. Öl- und Erdgasbrennwertheizungen werden nicht mehr gefördert.
Hier einige weitere Änderungen:
1. Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (152), Einzelmaßnahmen
- Die maximale Kreditsumme von 50.000 EUR je Wohneinheit bleibt bestehen.
- Der Tilgungszuschuss erhöht sich von 7,5 % auf 20 %.
2. Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151), Erreichen Effizienzhaus-Niveau
- Erhöhung des maximalen Kreditbetrags von 100.000 EUR auf 120.000 EUR
- Der Tilgungszuschuss erhöht sich um 12,5 %, zum Beispiel beim KfW 100-Haus auf 27,5 %
3. Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), Einzelmaßnahmen
- Die maximal förderfähigen Investitionskosten betragen weiterhin 50.000 EUR je Wohneinheit.
- Der Zuschuss erhöht sich von 10 % auf 20 %.
4. Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), Erreichen Effizienzhaus-Niveau
- Erhöhung des maximalen Kreditbetrags von 100.000 EUR auf 120.000 EUR
- Der Zuschuss erhöht sich um 12,5 %, zum Beispiel beim KfW 100-Haus auf 27,5 %
Alle Angaben ohne Gewähr. Hier finden Sie die Änderungen auf den Seiten der KfW.