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Ab 1.8.2017: Neue Vorschriften bzgl. Einbau/Wartung von Heizöltanks

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Am 1. August 2017 tritt die bundesweit gültige "„Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) in Kraft.

Das gilt grundsätzlich für Heizöllager

Der Betreiber ist für die Tankanlage verantwortlich. Zum Beispiel muss er die Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Anlage regelmäßig kontrollieren. Gilt für die Anlage ein in der Vorschrift festgelegtes Prüfungsintervall, muss die Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen. Festgestellte Mängel müssen beseitigt werden.

1. Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten

  • Unterirdische Tanks

Unterirdische Anlagen müssen vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung oder Stilllegung überprüft werden. Des Weiteren besteht eine wiederkehrende Prüfpflicht mit einem Intervall von 5 Jahren.

  • Oberirdische Anlagen

Oberirdische Anlagen sind auch Anlagen, die in einem Keller verbaut sind. Anlagen mit einer Größe zwischen 1.000 und 10.000 Litern müssen vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung überprüft werden. Für Anlagen mit einem Volumen von mehr als 10.000 Litern gilt das Gleiche wie für unterirdische Tanks: Überprüfung vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung oder Stilllegung und wiederkehrende Prüfpflicht mit einem Intervall von 5 Jahren.

2. Anlagen in Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten

  •     Unterirdische Tanks

Unterirdische Anlagen sind nur bis zu einem Volumen von 10.000 Litern erlaubt. Sie müssen vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung oder Stilllegung überprüft werden. Des Weiteren besteht eine wiederkehrende Prüfpflicht mit einem Intervall von 2,5 Jahren.

  • Oberirdische Anlagen

Oberirdische Anlagen sind auch Anlagen, die in einem Keller verbaut sind. Anlagen mit einer Größe zwischen 1.000 und 10.000 Litern müssen vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung überprüft werden. Für Anlagen mit einem Volumen von mehr als 10.000 Litern gilt: Überprüfung vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung oder Stilllegung und wiederkehrende Prüfpflicht mit einem Intervall von 5 Jahren.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Instituts für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO) . 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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