|
Er muss künftig bei Verkauf, Neuvermietung oder -verpachtung von Wohn- und Nutzgebäuden ausgestellt werden und enthält Angaben über den Heizenergiebedarf eines Gebäudes. So
sorgt er für verstärkte Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Wir stellen die verschiedenen Ausweise, „bedarfsorientiert“
(in Luxemburg uund in Deutschland) oder „verbrauchsorientiert“
(in Deutschland), im einfachen oder im ausführlichen Verfahren
aus.
Im Vorfeld beraten wir Sie gerne, welche Variante die für Ihre Immobilie geeignete ist.
|
|
|